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Nein, bei uns haben Sie die Wahl. Neben der einmaligen Wartung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in unserer jährlichen Wartungsliste einzutragen. Vor Ihrem jährlichen Wartungstermin kontaktieren wir Sie automatisch. So haben Sie die Freiheit zu entscheiden, ob Sie die Wartung erneut wünschen. Flexibilität ohne Vertragsbindung – das ist unser Angebot.
Ja, nach Abschluss der Wartung erhält der Eigentümer/Mieter ein Protokoll. Dieses Protokoll informiert über die durchgeführten Wartungsarbeiten, festgestellte Mängel und die gemessenen Werte der Heizung
Ja, in Bestandsimmobilien oder Altbauten ist die regelmäßige Wartung von Ölheizungen oder Gasthermen vorgeschrieben. Obwohl das Gesetz für erneuerbare Energien im Gesetzestext des GEG keinen genauen Zeitrahmen vorgibt, legen die Hersteller die Wartungsintervalle gewissermaßen fest. Wer seine Heizung nicht in regelmäßigen Abständen warten lässt, riskiert in der Regel den Verlust seiner Garantie oder des Anspruchs auf Gewährleistung. Eine professionelle Wartung der Gastherme oder Ölheizung wird dennoch dringend empfohlen. Eine gut gewartete Heizung arbeitet effizient und spart in der Regel erhebliche Kosten ein. Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und ersetzte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Anfahrtskosten (KFZ-Pauschale) sowie das für die Wartungsarbeiten benötigte Material werden separat abgerechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten.